Allgemeine Lieferbedingungen 2023
Klare Geschäftsverhältnisse schaffen Vertrauen und Sicherheit!!
Vertragsabschluß: Sie können Ihren Auftrag mündlich, per Telefon, schriftlich, per Fax oder E-mail mitteilen.
Der Auftrag gilt mit Beginn der Leistungen oder mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt, Umfang und Termine maßgeblich. Änderungen und Nebenabsprachen werden schriftlich festgelegt. Frühere Angebote und Aufträge bleiben wie festgelegt. Gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation, Messungen und Abnahme sind eigens zu beauftragen.
Preise: Die Preise entsprechen der Kostenlage bei Vertragsabschluß. Ändern sich bis zum vereinbarten Liefertermin die maßgebenden Kostenfaktoren (Tariflöhne, Materialpreise, Steuern), kann der Preis angemessen erhöht werden. Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, ohne Mehrwertsteuer!
Bescheinigungen für evtl. Mehrwertsteuer-Sätze außer den üblichen 22%, 10% oder 4% bringt der Kunde mit Auftragserteilung rechtzeitig bei.
Ausführung: Angegebene Lieferfristen beginnen mit dem Bestätigungsdatum, jedoch müssen vom Besteller die technischen Voraussetzungen geschaffen und etwaige Vorleistungen erfüllt sein. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Aufträgen in Verzug ist. Teillieferungen und -Arbeiten verändern nicht die Fristen. Falls der Lieferant in Verzug ist, muß ihm der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, danach kann er vom Auftrag, ausgenommen schon gelieferte Leistungen, zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung (Verzugsschaden) sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen, Verzug dritter Zulieferer, Streik, Aussperrung sowie Unmöglichkeit der Leistung durch höhere Gewalt entbinden den Lieferanten von der Lieferungspflicht.
Verpackung und Versand: Soweit möglich wird Material in Originalverpackung vom Lieferanten oder Frächter zum Kunde gebracht. Die normalen Transportkosten sind im Materialpreis eingerechnet. Sonderlieferungen werden getrennt verrechnet. Die Entsorgung vom Verpackungsmaterial ist zu vereinbaren.
Produkthaftung: Diese wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen übernommen. Nachweisliche Mängel an Werkstoff und Verarbeitung sind innerhalb 8 Tage nach Feststellung schriftlich zu melden. Beim Material gilt die Herstellergarantie. Üblich 6-12 Monate. Mängel werden innerhalb der jeweiligen Garantiezeit kostenlos vom Lieferanten oder Hersteller beseitigt, durch Reparatur vor Ort, im Werk oder Ersatz. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Schadenersatz, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Der Lieferant haftet nicht für Schäden durch Eingriffe, Reparaturen, Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung. Wenn durch Verschulden des Lieferanten oder Herstellers der gelieferte Gegenstand nicht zweckdienlich genutzt werden kann, ist ein Umbau, Austausch zu gleichen Kosten, (Aufpreis ?) zu vereinbaren.
Rechnung und Zahlung: Zahlungen sind nur gültig, wenn sie direkt an die Firma gerichtet sind. Alle Lieferungen sind mit Rechnungsdatum zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 1% Skonto, innerhalb 30 Tagen Netto. Kundendienstleistungen und Abnahmekosten sind mit Rechnungserhalt fällig. Ab 10 Tage Zahlungsverzug wird der ges. Überzugszinssatz ( Bankdiskontsatz+5%), wie verursachte Mehrspesen in Rechnung gestellt! Bei Zahlungseinstellung oder Wechselprotest ist der Lieferant berechtigt, ohne Rücksicht auf vereinbarte Fälligkeiten, die sofortige Bezahlung des Gesamtguthabens zu verlangen. Zahlungsverzug wegen Reklamationen, Nacharbeiten, Auftragserweiterung oder Produkthaftung sind ausgeschlossen. Die Unkosten für Inkasso, die allfällige fiskalische Registrierung und Strafen als Folge des Auftrages gehen zu Lasten des Bestellers.
Eigentumsrecht: Der Lieferant ist alleiniger Eigentümer aller Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang, auch nach der Montage. Eine Verpfändung oder Übereignung an dritte Personen unseres Eigentums ist unter allen Umständen unzulässig. Bei nicht erfolgter Zahlung behalten wir uns vor, die Ware auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: ausschließlich Landesgericht Bozen, grundsätzlich gilt italienisches Recht.
Schriftliche Mitteilungen des Lieferanten an den Besteller gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte ihm bekannt gewordene Adresse (eingeschrieben, PEC) abgesandt sind.
Allgemeines: Diese Lieferbedingungen bleiben auch bei Aufhebung oder Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich. Acht Tage nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung, oder bei Arbeitsbeginn gelten alle vorgenannten Punkte als vom Besteller anerkannt und akzeptiert, auch wenn sie vom selben nicht unterschrieben ist.
Datenschutz: Alle persönlichen Daten, die zur ordentlichen Abfertigung des Auftrags nötig sind, stellt der Besteller nur zu diesem Zweck zur Verfügung. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt im Sinne des Ges. 675/96 Art. 10. und DS-GVO
Für Informationen zu Ihren persönlichen Daten wenden Sie sich an den Inhaber
Huber Engelbert, Kirchbichlstr.16/b, I 39030 Pfunders. Tel.+39 337451233 info@elektrik-systeme.com
Die Betroffenen können ihre Rechte im Sinne des Art. 7 des Gv.D. 196/2003 und DSGVO geltend machen und haben das Recht,
ihre Daten zu bestätigen, zu kontrollieren, zu berichtigen, zu ergänzen und zu beantragen, dass die Daten gelöscht oder gesperrt werden falls die Verarbeitung gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt.
Genauso sind unsere Daten zu handhaben! Wir versenden keine unerwünschte Werbung, wollen auch keine ungefragten Angebote und sonstige Werbe-Kontakte.
Pläne/Software und technische Unterlagen sind ausschließlich unser geistiges Eigentum, dürfen in keinem Fall von der Anlage entfernt, kopiert oder weitergegeben werden!
Auf eine gute Zusammenarbeit!